Hungerstreik

 

(veröffentlicht in: Pressedienst Nr. 50/94, S. 2)

 Kein Hungerstreik ist wie der andere. Hungerstreiks sind, abhängig von Ort, Zeitpunkt und teilnehmenden Perso­nen wie vom Gegenstand des Streiks, Unikate. Insofern hat die FAZ un­recht, wenn sie im Hungerstreik eine der “Posen der demokratischen Öf­fentlichkeit” sieht oder den Hunger­streik als “klassischen Bestandteil der politischen Ikonographie des Westens” bezeichnet. Dies wäre nur in Fällen gerechtfertigt, in denen Hungerstreiks imitiert, mit dem Mittel gespielt wird. Solcherart Hungerstreiks gab es natürlich auch. Womit wir es also zu tun ha­ben bei einem Hungerstreik, muß je­weils geprüft werden.

Es gibt in der Tat keine gültigen Krite­rien, wann und wo wer zu welchem Zweck in den Hungerstreik treten darf. Rechtfertigt erst die gewaltsame Un­terdrückung eines Volkes, die Sorge um den Weltfrieden oder um die Natur einen Hungerstreik? Oder verstehen wir Erich Mühsams Hungerstreik wäh­rend seiner Festungshaft gleichfalls als gerechtfertigt?

Der Hungerstreik ist zuallererst ein ganz individueller Akt. Er kann nicht von irgendwelchen Instanzen beschlos­sen werden. Darum ist es eigentlich auch nicht so wichtig, wie viele sich an einem Hungerstreik beteiligen. Den Hungerstreik als Mittel der politi­schen Auseinandersetzung ernst neh­men heißt, zu unterstellen, daß die Hungerstreikenden nicht anders konnten. Sie hatten keine Wahl. Showmaster haben immer die Wahl, auch Populisten, Demagogen und sonstige Rollen­spieler. Den Hungerstreik ernst zu neh­men heißt, zu unterstellen, die Hunger­streikenden sind sich des moralischen Ernstes ihres Tuns bewußt, der Folgen dieses Streiks für sich selbst, für ihre Angehörigen und Freunde.

Wirkliche Hungerstreiks enthalten im­mer mindestens drei Elemente. Erstens sehen sich die Hungerstreikenden in einer ausweglosen Situation. Nicht als Privatpersonen, aber als Persönlichkei­ten, Dabei spielt es zunächst keine Rol­le, ob die Situation wirklich so ausweg­los ist, wie sie scheint, oder ob sie nur als ausweglos wahrgenommen wird. Für die Beteiligten existiert dieser Unter­schied nicht. Zweitens nehmen die Be­teiligten die Situation als persönlich bedrohlich wahr. Sie erleben sich selbst, ihre Persönlichkeit, ihre Integrität, ih­ren Ruf, ihre Selbstachtung und Hand­lungsfähigkeit als akut gefährdet. Sie erleben die Situation als existentiell bedrohlich. Wiederum ist es zunächst ganz gleichgültig, ob dies eine Fehlwahr­nehmung der Hungerstreikenden ist oder nicht. Das wird sich, auch für die Beteiligten, relativ rasch herausstel­len. Wäre dem so, kommt ein Hunger­streik rasch zum Ende und dies in der Regel ohne Gesichtsverlust für die Beteiligten. Drittens enthält ein Hungerstreik einen Anteil an Trauer. Es ist der erfahrene Verlust an Gewiß­heit und Vertrauen, z.B. in Rechtsstaatlichkeit und Demokratie, den man nicht so einfach hinnehmen will und kann. Der Hungerstreik ist der Versuch, den ursprünglichen Zustand des Zutrauens, der Gewißheit der Geltung von Rechtsstaatlichkeit und Demokratie, der Macht der Öffent­lichkeit, letztendlich der Gerechtigkeit in diesem Land, zu erzwingen.

Wer wie viele Medien den Sinn für den tiefen Ernst der symbolischen Sei­te unseres Lebens, auch des politi­schen, verloren hat, und also auch im Hungerstreik nur noch das mediale Verwirrspiel anomischer Menschen zu sehen vermag, dem ist nicht zu helfen. Ich nehme erst einmal jeden, auch jeden Hungerstreikenden, als Indivi­duum ernst, bevor ich ein Urteil über die Angemessenheit oder Vermessen­heit eines Hungerstreiks fälle. Weni­ger sollte man nicht tun.


Beitrag veröffentlicht

in

,

von

Schlagwörter: